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Die
Europanorm diente der europaweiten Vereinheitlichung der
Tauchausbildung. Dabei handelt es sich um den kleinsten
gemeinsamen Nenner. Wie die Überschrift verdeutlicht, handelt
es sich also um eine Mindestanforderung. Für die Umsetzung
bedeutet dies, dass die Verbände, die sich entschließen, nach
dieser Norm Taucher auszubilden, die Inhalte der Norm erfüllen
müssen, es ihnen aber frei steht, mehr zu machen/fordern, als
in der Norm vorgeschrieben ist.
Die Norm ist in drei Teile
gegliedert, die insgesamt einer dreistufigen Ausbildung
entsprechen:
-
DIN EN 14153-1 -
Beaufsichtigter Taucher
-
DIN EN 14153-2 -
Selbstständiger Taucher
-
DIN EN
14153-3 - Tauchgruppenleiter
Allen drei
Ausführungen vorangestellt ist eine Erläuterung des
Anwendungsbereichs, eine Einbettung in andere Euronormen (z.B.
die EN 250 für Atemgeräte) und eine genau Spezifizierung von
Benennungen und Definitionen. Dabei werden Begriffe wie
"Tauchausbilder" und "begrenztes Gewässer" genau festgesetzt.
Interessant ist hierbei die Definition des Atemgases: "Gemisch
aus Sauerstoff und Stickstoff mit mindestens 20%
Sauerstoffanteil"1. Interessant ist diese Auslegung nicht
wegen des Ausschlusses anderer Gasmischungen, wie Trimix
(schließlich behandeln die Normen die Ausbildung von
Freizeittauchern), sondern dass nicht von Pressluft geredet
wird, also laut der Norm eine Anfängerausbildung mit Nitrox
zulässig wäre. Ein Blick in die Zukunft? Dass die Verfasser
der Norm durchaus ein weiteres Spektrum an
Ausrüstungsszenarien im Blick hatten, zeigt sich auch in der
Definition der Tauchausrüstung. Hier wird bei der Benennung
der alternativen Atemgasversorgung darauf hingewiesen, dass es
sich dabei um ein einfaches "Oktopussystem bis hin zum
doppelten Atemsystem mit getrennter Atemgasversorgung" handeln
kann.
Bei den
gesundheitlichen Voraussetzungen fällt auf, dass nicht
prinzipiell ein tauchsportliches Attest gefordert wird. Es
wird nur gefordert, dass der Gesundheitszustand des
Tauchschülers entweder durch eine medizinische Untersuchung
oder einen Fragebogen überprüft wird.
Beaufsichtigter Taucher DIN EN 14153-1
Bei der
Einstiegszertifizierung handelt es sich, wie der Name schon
andeutet, nicht um eine Brevetierung, die Taucher befähigt,
eigenständig zusammen tauchen zu gehen. Als beaufsichtigter
Taucher ist man nur berechtigt, unter der Führung eines
(mindestens) Tauchgruppenleiters in genau umrissenen Umständen
im Freiwasser zu tauchen. Dabei werden folgende
Einschränkungen genannt:
-
Empfohlene
maximale Tiefe ist 12 m (unter Aufsicht eines
Tauchgruppenleiters).
-
Maximal 4
beaufsichtigte Taucher pro Tauchgruppenleiter, sofern es ihm
möglich ist, jedem der anderen Taucher sofort beizustehen.
-
Keine
Dekotauchgänge.
-
Es muss
Oberflächenunterstützung vorhanden sein,
-
Die
Bedingungen müssen genauso gut oder besser als bei der
Ausbildung sein.
-
Die
beaufsichtigten Taucher dürfen unter Aufsicht von
Tauchgruppenleitern Erfahrungen sammeln, aber nur mit
Tauchausbildern Tauchgänge unternehmen, die über die oben
genannten Parameter hinausgehen.
Theorie
Die theoretische
Unterweisung ist relativ rudimentär - ein reiner Einstieg in
die Materie. Bei der Ausrüstung müssen die Schüler die
entsprechenden Kenntnisse über deren praktische Anwendung
erwerben. Im Bereich Physik geht es lediglich um die
Auswirkungen des Drucks und das archimedische Prinzip. Der
medizinische Bereich beschränkt sich auf die Auswirkungen des
Drucks sowie die Auswirkungen von Stress, Temperatur und
Drogen auf den Tauchschüler. Den Abschluss findet die Theorie
in den beiden Bereichen Tauchumgebung und Notfallmanagement -
hier aber nur der Verlust des Tauchpartners.
Praxis
Die praktische
Unterweisung unterscheidet stark zwischen begrenztem Gewässer
und Freiwasser. Es ist vorgeschrieben, dass die entsprechenden
Fähigkeiten erst im begrenzten Gewässer beherrscht werden
müssen, ehe man ins Freiwasser geht. Ansonsten beinhaltet die
praktische Ausbildung alles, um erste Flossenschläge unter
Wasser machen zu können, inklusive "Agieren als Empfänger
einer alternativen Luftversorgung". Genau festgelegt wird in
dieser Norm auch der Ablauf eines Freiwassertauchgangs von der
Vorbesprechung bis hin zur Dokumentation des Tauchgangs.
Schnorchelkenntnisse sind nicht Bestandteil dieser Euronorm.
Die Tauchschüler müssen lediglich durch Schwimmen (also ohne
ABC-Ausrüstung) einer Strecke von 50 m sowie 5 Minuten
schwimmen oder treiben lassen zeigen, dass sie ohne
mechanische Unterstützung nicht sofort untergehen und
Die restlichen
Rahmenbedingungen der praktischen Ausbildung legen die
Anwesenheit eines Ausbilders und dessen Verantwortungs- und
Handlungsbereich fest.
Die Norm
schließt mit einer Definierung der Bewertung des theoretischen
Wissens und der taucherischen Fähigkeiten. Dabei wird
festgelegt, dass der Tauchschüler zwei qualifizierende
Freigewässer-Tauchgänge mit einem Ausbilder zum Erreichen
dieser Zertifizierung machen muss.
Selbstständiger Taucher DIN EN 14153-2
Die zweite
Stufe der Tauchausbildung soll den Tauchschüler befähigen,
eigenständig Tauchgänge mit anderen Tauchern dieser
Ausbildungsstufe durchführen zu können. Allerdings unterliegt
man als selbstständiger Taucher auch Einschränkungen, sofern
nicht eine entsprechende Zusatzausbildung vorliegt oder man
von einem Tauchgruppenleiter begleitet wird:
-
Empfohlene
maximale Tiefe ist 20 m (bei Tauchgängen mit anderen
selbstständigen Tauchern).
-
Keine
Dekotauchgänge.
-
Es muss
Oberflächenunterstützung vorhanden sein.
-
Die
Bedingungen müssen genauso gut oder besser als bei der
Ausbildung sein.
-
Sollten die
Bedingungen von den bisherigen Erfahrungen der
selbstständigen Taucher abweichen, benötigen sie eine
entsprechende Einweisung durch einen Tauchgruppenleiter.
Theorie
Die theoretische
Unterweisung vertieft die in der Ausbildung zum
beaufsichtigten Taucher angerissenen Themengebiete. Unter der
Rubrik "Ausrüstungsgegenstände" findet sich auch "erste Hilfe
und Sauerstoffversorgungs-Einrichtungen", unter Physik sollen
Schall, Licht, Auftrieb, Druck-/Gasgesetze und Temperatur
behandelt werden. Zwar sollen selbstständige Taucher keine
Dekotauchgänge durchführen, aber in der theoretischen
Einweisung für die Handhabung von Tabellen und Tauchcomputern
wird auch gefordert, dass sie die "Fähigkeit, erforderliche
Dekompressionsstops zu bestimmen" erlernen müssen.
Die anderen
großen Themen der Theorie sind Tauchgangsplanung und
Tauchumgebung, einschließlich Umweltschutz und Medizin. Im
Bereich Medizin liegt der Schwerpunkt hauptsächlich auf den
Auswirkungen des Drucks, aber auch auf anderen Gefahren
(Überanstrengung, Hyperventilation, etc.). Ein weiterer Punkt
der Medizin ist die Erste Hilfe bei Tauchunfällen, die sich
hier auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Verabreichung von
normobarem Sauerstoff bezieht. Der Punkt "Psychologische
Probleme" beinhaltet die Themen Stress, Panik und
Selbstüberschätzung.
Praxis
Auch beim
selbstständigen Taucher wird Wert darauf gelegt, dass die
praktische Ausbildung erst einmal im begrenzten Gewässer
erfolgt, ehe die Schüler die Übungen und gelernten Fähigkeiten
im Freiwasser anwenden. Im begrenzten Gewässer soll die
Vertrautheit
mit dem
Gerät erweitert werden, Techniken des Ab- und Auftauchens
sowie der Tarierung erlernt werden, aber auch Übungen zur
Problemlösung unter Wasser gemacht werden, vom Wiedererlangen
des Atemreglers bis zu Methoden, wie man im Falle von eigenem
Luftverlust oder dem des Partners sicher an die Oberfläche
gelangt.
Die zu
vermittelnden Fähigkeiten im Freiwasser entsprechen fast
vollständig denen des begrenzten Gewässers, es kommt jedoch
noch der Punkt "einfache Unterwasser-Navigation" hinzu.
Schnorchelkenntnisse sind auch beim selbstständigen Taucher
nicht wirklich Bestandteil. Die Tauchschüler müssen lediglich
50 m schwimmen (also ohne ABC-Ausrüstung), 10 Minuten
schwimmen oder sich treiben lassen und mit kompletter
Ausrüstung 50m zum Ausstiegspunkt zurück schnorcheln.
Die
Rahmenbedingungen legen wieder sehr genau den Ablauf eines
Freiwassertauchgangs fest, die Pflichten des Tauchlehrers, die
Art des Gewässers und die maximale Anzahl (drei) der
Freiwassertauchgänge pro Tag. Um als selbstständiger Taucher
zertifiziert zu werden, sind mindestens "vier qualifizierende
Freigewässer-Tauchgänge" mit eine Mindestlänge von je 15
Minuten erforderlich.
Tauchgruppenleiter DIN EN 14153-3
Ziel der
Ausbildung zum Tauchgruppenleiter ist es, "ausreichend Wissen,
Fertigkeiten und Erfahrung aufzuweisen, um in der Lage zu
sein, ihre Tauchgänge planen, organisieren und durchführen
sowie andere Freizeit-Gerätetaucher im Freiwasser führen zu
können." Die dritte Ausbildungsstufe der EU-Norm ist die
anspruchvollste Klasse und entsprechend groß sind auch die
Anforderungen an die zukünftigen Tauchgruppenleiter, aber auch
deren Befugnisse später.
Generell sind
sie befugt, alle Tauchaktivitäten und Notfallmaßnahmen zu
planen und durchzuführen, für die sie ausgebildet wurden. Sie
dürfen bei der Tauchausbildung Kontrolle und Sicherung
übernehmen (aber nicht selbst Übungen ausführen). Sie dürfen
Tauchgänge machen, die über ihre Ausbildung hinausreichen,
wenn sie eine entsprechende Einführung in die örtlichen
Gegebenheiten erhalten haben. Sie haben allerdings auch die
Pflicht sich entsprechend ausbilden lassen, um unter anderem
die folgenden anspruchsvolleren Tauchgänge führen zu dürfen:
Nachttauchgänge, Tauchgänge mit eingeschränkter Sicht,
Strömungstauchgänge, Tieftauchgänge, Wracktauchgänge,
Tauchgänge mit Trockentauchanzug. Diese Zusatzausbildung darf
nur von einem entsprechend qualifizierten Tauchlehrer
durchgeführt werden. Entsprechend anspruchsvoll sind auch die
theoretischen und praktischen Anforderungen an die
Tauchgruppenleiter.
Theorie
Im theoretischen Bereich
muss ein Anwärter nachweisen, dass er ein so großes Wissen
hat, dass er in "allen typischen lokalen Umgebungsbedingungen"
Tauchgänge und Notfallmaßnahmen
planen und
durchführen kann. Darunter fallen neben den üblichen
Theoriebereichen wie Tauchausrüstung, -physik, -medizin und
Dekompressionstheorie auch besonders Tauchgangsplanung und
-management, sichere Tauchpraktiken, Tauchen unter erschwerten
Bedingungen (Nacht- & Tieftauchen, schlechte Sicht, etc),
Gezeiten und speziell auch die "Kompetenzen der
Freizeit-Gerätetaucher Ausbildungsstufe 1 – „Beaufsichtigter
Taucher“ und Ausbildungsstufe 2 – „Selbstständiger Taucher“
sowie "Kenntnis und Verständnis tauchrelevanter Gesetzgebung
und gesetzlicher Bestimmungen".
Praxis
Die Anforderungen an die
taucherischen Fähigkeiten der Tauchschüler lassen sich in
folgendem Satz zusammenfassen: "Die Kompetenz der Tauchschüler
muss ausreichend sein, um mit den anspruchsvollsten
Rahmenbedingungen in ihrer Umgebung zurechtzukommen." Die
eigentliche praktische Ausbildung entspricht der zum
selbstständigen Taucher (zusätzlich wird nur der Gebrauch von
Markierungs- oder Signalbojen gelehrt) allerdings soll der
Tauchschüler am Ende der Ausbildung in der Lage sein, diese
"Fertigkeiten mit dem höchsten Grad an Beherrschung
auszuführen".
Zu den
erforderlichen Fähigkeiten zählen auch zwei, die als eigene
Unterpunkte besonders hervorgehoben werden. Die erste
Fähigkeit ist Tieftauchen. Die Norm schreibt vor, dass
Anwärter sicher Tieftauchgänge "jenseits der typischen
Bereiche des Freizeit-Gerätetauchens" planen und durchführen
können. Der zweite Punkt ist die Unterwassernavigation. Hier
müssen sie zeigen, dass sie ihre Tauchgänge (eigene oder als
Gruppenführer) mit Hilfe natürlicher Navigation und auch der
entsprechenden Geräte planen, organisieren und durchführen
können.
Neben den
tatsächlichen taucherischen Fähigkeiten liegt bei der
Ausbildung zum Tauchgruppenleiter ein Schwerpunkt auf den
Führungsfertigkeiten. Dazu zählen Tauchgangsplanung und
-vorbereitung, das Briefing, Führung des Tauchgangs, Maßnahmen
nach dem Tauchgang und die Rettung von Tauchern. Die zu
erwerbenden Fähigkeiten in den oben genannten einzelnen
Bereichen sind detailliert dargelegt und umfassen alle Punkte
zur sicheren Planung, Durchführung und Nachbereitung eines
Tauchgangs.
Neben
absolvierten Erste-Hilfe- und HLW-Kursen müssen die
Tauchschüler auch einen entsprechenden Kurs zur Verabreichung
von reinem Sauerstoff in Notfällen vorweisen.
Im Gegensatz
zum selbstständigen Taucher, der seine Ausbildung direkt an
den beaufsichtigten Taucher anschließen lassen kann, muss der
Tauchgruppenleiteranwärter eine Mindestanzahl von 60
Tauchgängen nachweisen. 40 müssen seit Zertifizierung als
selbstständiger Taucher gemacht worden sein, davon 30 unter
möglichst verschiedenen Bedingungen, z.B. schlechter Sicht,
Strömung, kaltes Wasser. Ist dieses nicht gegeben, muss ein
Anwärter eine höhere Tauchgangszahl oder
Tauchgänge in größeren
Tiefen (>30m) nachweisen. Eine bestimmte Zahl qualifizierender
Freiwassertauchgänge mit Tauchlehrer ist zur Erlangung des
Tauchgruppenleiters nicht vorgegeben
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